Ausbildung

Ausbildung

Z-Mechatroniker

Zweiradmechatroniker / Zweiradmechatronikerin

Ob mit oder ohne Motor: Bei Fahrzeugen mit zwei Rädern kennen sie sich aus. Die Bandbreite ist dabei groß, mag es nun das gemütliche Holland-Rad, ein Rennrad, ein modisches Mountainbike oder der PS-Bolide vom Motorradhersteller sein.

Zweiradmechatronikerinnen und Zweiradmechatroniker sind nicht nur bei der Herstellung zu finden, viel eher noch in Reparaturwerkstätten, bei der Ausrüstung, Umrüstung und Instandhaltung von Fahrrädern, Mofas, Motorrädern und auch von Spezialfahrzeugen für Behinderte. Sie kümmern sich um Unfallschäden, Verschleiß und Abnutzung der Fortbewegungsmaschinen. Typische Arbeiten sind: Hydraulikbremse überprüfen und Laufräder aufspeichen, Motoreinstellung, Beleuchtung, Zündung und Starteranlage warten, Kettenschaltung einstellen und viele Fertigkeiten mehr.

Ausbildungszeit:
Die dreieinhalbjährige Handwerksausbildung übernehmen Betrieb und Berufsschule, unter bestimmten Bedingungen ist eine Verkürzung der Lehrzeit (der Antrag ist bei der zuständigen Kammer zu stellen) oder eine vorzeitige Zulassung (der Antrag ist beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen; für Hamburg ist das unsere Innung) zur Prüfung möglich.

Inhalt der Ausbildung:

  • Herstellen von Werkstücken durch Schweißen und Löten
  • Aufbau einer Grundschaltung mit elektrischen und elektronischen Bauelementen, einschließlich Prüfen der Funktionen
  • Wirken von Kräften am Fahrradrahmen
  • Bereifung, Bremsen und Lenkung
  • Funktion von Kettenschaltungen
  • Vergaser
  • Hilfs- und Werkstoffe, insbesondere Kraft- und Schmierstoffe
  • Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik
  • Grundlagen der Steuerungstechnik
  • Lichtanlagen
  • Grundlagen der Instandhaltung von Zweirädern

(Dieses ist nur ein kleiner Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker/in/)
Die komplette Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin (Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung - ZweiradAusbV) finden Sie hier.

Berufsausbildungsvertrag
Nachstehend der Link zum Online-Lehrvertrag der Handwerkskammer Hamburg
https://hwk-hamburg.info/formulare/

Eintragung neuer Berufsausbildungsverträge
Bitte senden Sie neu einzutragenden Hamburger Berufsausbildungsverträge zuerst an die Innung. Wir leiten die Unterlagen dann weiter an die Handwerkskammer Hamburg.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Die Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) erfolgt in der Ausbildungszeit. Der Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) ist gemäß § 36 Abs. 1 Ziffer 2 HwO bzw. § 39 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung (Abschlussprüfung), geht jedoch nicht in die Prüfungsbewertung ein.

Beschäftigung
Zweiradmechatroniker/in arbeiten in Zweiradwerkstätten an motorisierten und nicht-motorisierten Fahrzeugen. Sie können sich auch mit einem Reparaturbetrieb selbständig machen. Voraussetzung ist in der Regel die Fortbildung zum Meister.

Fortbildung
Kurse verhelfen zu Spezialwissen, beispielsweise in Schweißen und Löten, Hydraulik, Pneumatik oder Elektronik für Metallberufe. Nach Bestehen der Gesellenprüfung können Sie sich direkt für die Meisterkurse bei einschlägigen Anbietern anmelden. Weitere mögliche Fortbildung: Ingenieur

Berufsschule
Neben der betrieblichen Ausbildung gehört auch ein Besuch der Beruflichen Schule Fahrzeugtechnik

Fahrradmonteur

Fahrradmonteur/in

Inhalt der Ausbildung:

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
  • Qualitätsmanagement
  • Messen und Prüfen an Systemen
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Kommunikation mit internen und externen Kunden
  • Bedienen von Fahrrädern und Systemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • Manuelles und maschinelles Bearbeiten
  • Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik
  • Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.

(Dieses ist nur ein kleiner Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/in/)

Die komplette Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin (FahrmAusbV) finden Sie hier.

Ausbildungszeit:
Die zweijährige Ausbildung übernehmen Betrieb und Berufsschule.

Berufsausbildungsvertrag
Nachstehend der Link zum Online-Lehrvertrag der Handwerkskammer Hamburg

https://hwk-hamburg.info/formulare/

 

Eintragung neuer Berufsausbildungsverträge
Bitte senden Sie neu einzutragenden Hamburger Berufsausbildungsverträge zuerst an die Innung. Wir leiten die Unterlagen dann weiter an die Handwerkskammer Hamburg.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Die Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) erfolgt in der Ausbildungszeit. Der Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) ist gemäß § 36 Abs. 1 Ziffer 2 HwO bzw. § 39 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, geht jedoch nicht in die Prüfungsbewertung ein.

Fortbildung:
Fortsetzung der Ausbildung zum Zweiradmechatroniker Fahrrichtung Fahrradtechnik. Die Ausbildungszeit wird angerechnet. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Fahrradmonteur wird hierbei als Gesellenprüfung der Teil 1 gewertet.

Berufsschule:
Neben der betrieblichen Ausbildung gehört auch ein Besuch der Beruflichen Schule Fahrzeugtechnik dazu.

Ausbildungsvergütung

Für Zweiradmechantroniker und Fahrradmonteure gibt es in Hamburg keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

HINWEIS: Zum 01.01.2020 ist das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) in Kraft getreten.

Für Ausbildungsverträge ohne Tarifvertrag müssen gemäß BBiMoG als Minimum die nachstehenden Vergütungssätze eingehalten werden

Beginn der Berufsausbildung im Zeitraum 1. Lehrjahr 2.Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
01. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2024 649,00 € 766,00 € 876,00 € 909,00 €
Ab 01. Januar 2025 Basiswert für das kommende 1. LJ wird jährlich (im Nov./Dez.) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekanntgegeben, 2. LJ + 18%, 3. LJ + 35%, 4. LJ+40%

Externe Prüflinge

Teilnahme an der Gesellenprüfung für Zweirad­mecha­tronikerinnen und Zweiradmechatroniker ohne laufende Berufsausbildung
(Externe Prüflinge)

  • Grundsätzlich ist eine Teilnahme als Externer an der Gesellenprüfung Teil 2 möglich.
  • Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit  (regulär 3,5 Jahre) vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sein.
  • Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
  • Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss Tätigkeitsnachweise und ggf. nach der Dauer der Berufsausbildung in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf, glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit beibringen.
  • Die Gesellenprüfung Teil 1 muss ebenfalls nachgeholt werden, da die Note mit in die Abschlussnote der Gesellenprüfung Teil 2 einfließt.
  • Die Prüfungsgebühren für die Gesellenprüfung  betragen ab März 2019: Teil 1 EUR 250 und für die Gesellenprüfung Teil 2 EUR 300 (Stand: 28.02.2019)
  • Der Antrag nebst den erforderlichen Unterlagen ist an die Innungsgeschäftsstelle zu richten.
  • Der Prüfungsausschuss wird dann über den Antrag beraten und über die Zulassung zur Prüfung entscheiden.

Prüfungen

Die Prüfungen bestehen jeweils aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Bei der GP2/Abschlussprüfung kann es evtl. auch zu einer mündlichen Nachprüfung kommen.

Änderung ab März 2019 (Stand: 28.02.2019):

Prüfungsgebühren GP1 / Zwischenprüfung: 250 €
Prüfungsgebühren GP2 / Abschlussprüfung: 300 €
Wiederholungsprüfungen (Stand: 2011)

GP2 / Abschlussprüfungen pro wiederholtem Prüfungsteil: 150 €

- Termine

FAQ

      • Auf der Internetseite der Handwerkskammer Hamburg finden Sie eine Online-Lehrstellenbörse mit aktuellen Angeboten.
      • Bei uns auf der Webseite finden Sie Angebote von Innungsmitgliedern. Eine Liste mit allen Ausbildungsbetrieben dürfen wir leider nicht zur Verfügung stellen.
      • Sie werden von uns nur automatisch zum nächsten Prüfungstermin eingeladen, wenn Sie das Berufsausbildungs­verhältnis fortsetzen und uns diese Fortsetzung mitgeteilt wird von der zuständigen Kammer.
        Wird uns die Fortsetzung von der Kammer nicht mitgeteilt, erhalten Sie auch keine Einladung zur Wiederholungsprüfung.
      • Sollten Sie das Ausbildungsverhältnis nicht fortsetzen, aber trotzdem die Prüfung wiederholen wollen, müssen Sie sich selber spätestens 8 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes bei uns anmelden (Die Prüfung besteht aus 2 Teilen; d.h. mind. 8 Wochen vor dem 1. Prüfungsteil, unabhängig davon ob Sie evtl. nur den 2. Prüfungsteil wiederholen möchten). Sie erhalten keine automatische Einladung zur Wiederholungsprüfung.
      • Wir bieten derzeit keine ÜLU-Kurse an (Stand: April 2023).
      • Sie besuchen die Berufsschule in Hamburg und Ihr Ausbildungsbetrieb hat seinen Sitz in Hamburg, dann ist unsere Innung für Sie zuständig. Bitte schicken Sie uns eine Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum, Lehrzeit und Namen des Ausbildungsbetriebes. Wir prüfen das und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
      • Sie besuchen die Berufsschule in Hamburg, aber Ihr Ausbildungsbetrieb ist nicht in Hamburg ansässig. Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) auf. Auf Ihrem Ausbildungsvertrag finden Sie die zuständige Kammer.

Über eine Ausbildungsverkürzung entscheidet die jeweils zuständige Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) bei Beginn der Ausbildung. Gründe für eine Ausbildungsverkürzung können u.a. sein: bereits abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf; Schulbildung; Lebensalter. Den Antrag müssen Ausbildungsbetrieb und A uszubildender gemeinsam stellen.

Über die vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 2 Zweiradmechaniker entscheidet der Prüfungsausschuss der Zweiradmechaniker-Innung Hamburg. Den Antrag müssen Ausbildungsbetrieb und Auszubildender formlos gemeinsam stellen. Voraussetzung für den Antrag sind gute Noten im Betrieb, gute Note in der Berufsschule und die Note „gut“ bei der Gesellenprüfung Teil 1. Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig (möglichst 6 Monate) vor dem gewünschten Prüfungstermin.

Der Prüfungsausschuss der Zweiradmechaniker-Innung Hamburg ist nur für Lehrlinge / Auszubildende von Hamburger Betrieben zuständig. Lehrlinge / Auszubildende von Betrieben außerhalb Hamburgs dürfen wir nur zu Prüfungen / ÜLU-Kursen einladen, wenn uns von der zuständigen Handwerkskammer (HWK) bzw. Industrie- und Handwerkskammer (IHK) eine entsprechende Überstellung vorliegt.

Sollten Sie in Hamburg die Berufsschule besuchen und keine Schreiben von uns erhalten, wenden Sie sich bitte daher zunächst immer an Ihre zuständige Handwerkskammer (HWK) bzw. Industrie- und Handwerkskammer (IHK) und klären ab, ob eine Überstellung an uns erfolgt ist.

Derzeit gibt es keine-ÜLU-Kurse für den Ausbildungsberuf Zweiradmechatroniker / Fahrradmonteur im Bundesland Hamburg (Stand: April 2023).

Wenn Sie nach einer nicht bestandenen Prüfung die Ausbildung in Ihrem aktuellen Ausbildungsbetrieb fortsetzen, müssen Sie einen Vertrag über die Verlängerung der Ausbildungszeit abschließen. Die Vordrucke dafür finden Sie i.d.R. als Download bei der HWK. Dieser Verlängerungsvertrag muss erneut bei HWK und Innung eingetragen werden. Nur wenn wir als Innung diesen Vertrag vorliegen haben, werden sie automatisch zur Wiederholungsprüfung eingeladen. Ansonsten erfolgt keine Einladung.

Solange die Ausbildung andauert, muss ein Berichtsheft geführt werden. Da gilt auch, wenn die Ausbildungszeit z.B. aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung, verlängert wird.

Auskünfte nach Prüfungsergebnissen während einer laufenden Prüfungen  (Beispiel: Die schriftliche und die praktische Prüfungen werden an unterschiedlichen Tagen durchgeführt) werden nicht erteilt. Es gibt nach Auswertung beider Prüfungsteile eine Gesamtnote (bei GP1) oder das Prüfungszeugnis (bei GP2).

Der Gesellenbrief ist ein reiner Schmuckbrief und wird nicht in anderen Sprachen angeboten. Das Prüfungszeugnis kann wahlweise zusätzlich in englisch oder französisch ausgestellt werden (Kosten gemäß aktueller HWK-Gebührenordnung). Die Ausstellung dieser Dokumente erfolgt ausschließlich durch die Handwerkskammer Hamburg.

Damit wir eine Zweitschrift/Duplikat ausstellen können, benötigen wir eine formale schriftliche Erklärung von Ihnen, dass das Original-Prüfungszeugnis verloren gegangen und nicht mehr vorhanden ist. Erst dann kann eine Ausfertigung erfolgen. Bitte schicken Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises mit. Die Kosten für die Ausstellung belaufen sich auf 30 EURO (Stand: 12.2021). Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung.

Der Gesellenbrief ist ein "Schmuckbrief". Daher wird hiervon kein Duplikat erstellt!